IFB Förderung 2024

Ende Januar wurde die Förderrichtlinie 2024 von der IFB Hamburg für Baugemeinschaften im genossenschaftlichen Eigentum veröffentlicht. Nach der großen strukturellen Veränderung im vergangenen Jahr, wurden in diesem Jahr insbesondere die Förderbetrag  angepasst. Aber diese Anpassungen haben es in sich:

So steigt der Mietzuschuss für die Fallgruppe 1 von 7,20 EUR auf 8,80 EUR je Quadratmeter Wohnfläche. In der Fallgruppe 2 von 6,30 EUR auf 6,70 EUR. Dies geht aber auch mit einer Erhöhung der Anfangsmieten einher. In der Fallgruppe 1 sind es nur 10 Cent auf 7,10 EUR. In der Fallgruppe 2 steigt die Miete aber von 7,90 EUR auf 9,20 EUR. Die Gesamteinnahme je Quadratmeter für das Projekt liegt damit statt bei 14,20 EUR nun bei 15,90 EUR. Und dies ist nun leider auch die Miete der Fallgruppe 3, die ja bei einer Überschreitung der Einkommensgrenzen um mehr als 100 % keinen laufenden Mietzuschuss erhält. 

Zusammen mit der Finanzierung, die die IFB für die Bindungsdauer von 30 oder 40 Jahren mit 1,5 % Zinsen p.a. festschreibt und den im Schnitt um 10 % angehobenen Baukoszenzuschüssen, sind damit wirtschaftlich nachhaltige Finanzierungen von Baugemeinschaftsprojekten möglich.

Bei Gesamterstellungskosten von 5.000 EUR ist aber trotzdem davon auszugehen, dass bei kleingenossenschaftlichen Projekten Einlagen von weniger als 500 EUR im Durchschnitt nur schwer möglich sind.

Die Förderrichtlinie könnt Ihr Euch bei der IFB Hamburg herunterladen. Für Fragen zur Förderrichtlinie sprecht gerne Stefan Wendt-Reese aus dem Team von HHBB an.